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AGB und Impressum

1 Voraussetzungen für die Nutzung der Kletteranlage
1.1 Jeder Teilnehmer muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor Betreten der Kletteranlage durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die AGB und Sicherheitshinweise gelesen hat und mit ihnen vorbehaltlos einverstanden ist.
1.2 Die Sorgeberechtigten von minderjährigen Teilnehmern (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) müssen die AGB durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmern durchsprechen, bevor die Kletteranlage betreten wird. Der Sorgeberechtigte bestätigt dies ebenfalls mit seiner Unterschrift. Die Namen (bei Gruppen Vor- und Zuname) der Minderjährigen (mit Geburtsdatum) sind auf dem Anmeldebogen aufzuführen.
1.3 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen benannten Aufsichtsperson sein. Bei Gruppen muss unsere Einverständniserklärung mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, damit der Kletterpark vom Minderjährigen mit einer Aufsichtsperson ohne den Erziehungsberechtigten besucht werden darf. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Erziehungsberechtigte, dass er die AGBs gelesen und sein Kind darüber aufgeklärt hat.
1.4 Die Anlage ist für alle Besucher ab 6 Jahren und einer Mindestkörpergröße von 1,20 Meter begehbar, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Hochseilgartens / Kletterparks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Im Alter von 6-9 Jahren und bei einer Körpergröße zwischen 1,20 – 1,40m ist die DIREKTE Kletterbegleitung EINES Erwachsenen , der beim Ein- und Aushängen in das Sicherungssystem behilflich sein muss, zwingend ! Maximalgewicht: 130kg
1.5 Der Teilnehmer hat das Eintrittsgeld im Voraus - vor der Nutzung des Hochseilgartens / Kletterparks - zu entrichten. Auf Wunsch kann eine Rechnung vor dem Besuch des Kletterwaldes ausgestellt werden, die bis zum Veranstaltungsbeginn zu begleichen ist.
1.6 Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen oder nach der stets verbindlichen Aussage eines Mitarbeiters des Abenteuerparcours nicht in der Lage sind, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme am Hochseilgarten / Kletterpark verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in voller Höhe erstattet.
1.7 Der Teilnehmer erklärt und bestätigt durch seine Unterschrift, dass er körperlich gesund ist und weder Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel, noch sonstige Drogen konsumiert hat und dass er nicht an einer Krankheit oder einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leidet, die bei der Nutzung des Hochseilgartens / Kletterparks eine Gefahr für die eigene Person oder einer anderen Person darstellen kann.
 
2. Wichtige Sicherheitshinweise für das Verhalten in der Kletteranlage
2.1 Die Benutzung der Kletteranlage ist mit Risiken verbunden. Die Benutzung der kompletten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr insoweit, dass die Haftung vom Betreiber des Abenteuerparcours gemäß der Regelung unter Ziffer 3.3 und 3.4 eingeschränkt bzw. ausgeschlossen ist !
2.2 Jeder Teilnehmer muss vor dem Begehen der Kletteranlage an der Sicherheitseinweisung teilnehmen !
2.3 Das Benutzen eigener Sicherheits- / Kletterausrüstung ist nicht zulässig ! ! !
2.4 Es dürfen beim Begehen des Kletterparks keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder z.B. durch Herunterfallen für andere darstellen ( Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras, etc ). Lange Haare sind in geeigneter Weise kurz zu binden ( Haargummi, Haarnetz, etc. ) um ein Verklemmen an den Elementen, Seilen, Übungen und am Rollenkarabiner zu verhindern
2.5 In der gesamten Kletteranlage dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden !
2.6 Jede Übung zwischen den Baumpodesten, der Aufstieg und die Seilrutsche dürfen nur von max. einer Person begangen werden.
Auf den Baumpodesten dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig aufhalten. An den Seilrutschen muss grundsätzlich immer gebremst werden, um einen starken Aufprall an den Bäumen und auf der Ankunftsplattform zu verhindern.
Die Schutzhandschuhe sind dabei unbedingt und immer zu tragen. Die Seilrutschen dürfen erst benutzt werden, wenn sicher gestellt ist, dass sich auf der Ankunftsplattform keine Person im Ankunftsbereich aufhält.
2.7 Die vom Betreiber ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt, Bandschlaufen, Karabiner, Seilrolle, Handschuhe) muss nach Anweisungen des Betreibers benutzt werden. Die Ausrüstung darf während der Begehung der Kletteranlage nicht abgelegt werden.
Die Kletterausrüstung ist nicht auf andere übertragbar.
4 Stunden nach Aushändigung muss die Ausrüstung wieder zurück gegeben werden.
Nach 4½ Stunden muss ein Aufpreis von € 5.- pro Kletterausrüstung und angefangene ½ Stunde bezahlt werden.
2.8 Die Kletteranlage darf mit der ausgeliehenen Ausrüstung nicht verlassen werden.
2.9 Zu keinem Zeitpunkt darf der Teilnehmer ungesichert sein ! ! Beim Klettern in den Übungen sind immer beide Sicherungskarabiner im roten Sicherungsseil einzuhängen ! ! Es dürfen NIE beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein ! ! Ein Sicherungskarabiner muss mindestens mit dem Sicherungsseil verbunden sein ! ! Eltern oder die berechtigte Begleitperson müssen sich über die sachgerechte Sicherung ihrer Kinder stets vergewissern.
2.10 Es besteht absolutes Rauchverbot in der gesamten Kletteranlage und speziell im Gurtmaterial oder in der Nähe davon ! !
 
3. Missachtung der Sicherheitshinweise und Anweisungen
3.1 Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter können die betreffenden Personen vom Besuch der Anlage ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht dann nicht!
3.2 Bei Zuwiderhandlungen und Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers oder seiner Mitarbeiter übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Schadenersatzansprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen.
3.3 Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die dem Teilnehmer durch Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2, der Sicherheitseinweisung, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden.
3.4 Für Schäden, die dem Teilnehmer nur dadurch entstehen, dass er Anweisungen von Mitarbeitern des Abenteuerparcours nicht Folge geleistet hat oder sich nicht an die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 oder die Sicherheitseinweisung gehalten hat, übernimmt der Betreier des Abenteuerparcours keine Haftung.
3.5 Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen oder der Beschädigung der Anlage behält sich der Betreiber das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
3.6 Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden.
 
4. Einstellung des Betriebs
4.1 Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teilen der Anlage aus sicherheitstechnischen oder Wartungsgründen ( Feuer, Sturm, Gewitter, starker Regen, usw. ) einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine anteilige oder komplette Erstattung des Eintrittsgeldes.
4.2 Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Kletteranlage vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
 
5. Sonstiges
5.1 Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken ist auf der gesamten Anlage des Abenteuerparcours Wetzlar verboten! Der Betreiber des Abenteuerparcours behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage eigene Foto- und Filmaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken vorzunehmen.
Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, so ist dies dem Betreiber ausdrücklich im Vorfeld anzuzeigen.
5.2 Bei Sonderöffnungen (außerhalb der regulären Öffnungszeiten) hat der Kunde den Eintritt im Vorfeld per Rechnung zu zahlen.Eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes bei Ausfall eines oder mehrerer Teilnehmer erfolgt dann nicht.
Stornokosten: Buchungen bei Abenteuerparcours ( auch telefonisch ) sind verbindlich.
10 Tage Nach der Rechnungsstellung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Vertragspreises zu entrichten. Die restlichen 50% des Vertragspreises sind 10 Tage vor Leistungsdatum zu begleichen.
5.3 Stornokosten: Buchungen bei Abenteuerparcours ( auch telefonisch ) sind verbindlich.
10 Tage Nach der Rechnungsstellung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Vertragspreises zu entrichten. Die restlichen 50% des Vertragspreises sind 10 Tage vor Leistungsdatum zu begleichen.
Bei Vertragsrücktritt durch den Kunden erheben wir folgende Rücktrittspauschalen:
- ab 15 Tagen vor Leistungsbeginn 50% vom Vertragspreis
- ab 10 Tagen vor Leistungsbeginn 75% vom Vertragspreis
- ab 5 Tagen vor Leistungsbeginn den vollen Vertragspreis.
5.4 Gutscheinaktionen, wie Schlemmerblock, Groupon, Regiondo, Volksbank und andere 2 zu 1 oder 2 zu 3 Aktionen gelten nicht am Wochenende und nicht an gesetzlichen Feiertagen, sondern lediglich von Montag bis Freitag.
Über Gutscheinaktionen ist der Verkauf von Gutscheinen des Kletterwaldes nicht möglich. Barauszahlungen sind nicht möglich.
5.5 Sollte ein Klausel der AGB unwirksam sein, bleiben alle anderen hiervon unberührt.
Impressum

verantwortlich für die Inhalte:

Simon Karl ( Inhaber und Betreiber )

Anfahrt für den Kletterwald Wetzlar:
Kletterwald in Wetzlar
Waldessaum oder Am Waldessaum
35578 Wetzlar
Büroadresse ( NICHT Adresse vom Kletterwald ! ! ) :
Ichelhäuserstraße 19
35630 Ehringshausen
UID: DE 234 632 319
 
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tragen selbstverständlich immer einen Quellennachweis soweit dieser verfügbar war.

 

 

NEU ab 2014:
Aufstieg in die SCHWARZE DREI neu konstruiert - Parcours jetzt noch schwerer :-)
Komplett neue SCHWARZE EINS - jetzt noch höher und genauso spaßig, wie vorher.

NEU ab 2013: geklettert werden kann ab 6 Jahre.
Kids von 6-9 Jahre dürfen in Kletterbegleitung eines Erwachsenen die blauen Parcours erkunden.
Ab einer Körpergröße von 1,30m ist das Klettern in den Parcours möglich.
Zwischen 1,30m und 1,40m ist ebenso die Kletterbegleitung eines Erwachsenen zwingend.
Ab 1,40m und 10 Jahren können die Kinder alle Parcours klettern.
Für den schwarzen Parcours drei benötigt man eine Mindestgreifhöhe von 1,80m.
Der Schwarze Parcours drei ist unser schwerster Parcours und fordert Eure Kraft und Konzentration.
Wer hier keine Ausdauer oder keine Kraft mehr hat - kommt nicht bis zum Ende.

 

Kletterpark,
Kletterwald für Wetzlar, der Hochseilgarten für die Region Giessen, Marburg, Siegen, Freudenberg,
Friedrichsdorf, Hoherodskopf, Langen, Schiffenberg, Steinau, Bad Marienberg, Kronberg, Langen,...
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