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Geprüft vom TÜV-Süd

Mitglied der ERCA
European
Ropes
Course
Association
|
Lehrerfortbildung im Kletterwald Wetzlar
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Termin:
Dienstag, 19.04.16, 10.00 - 16.30 Uhr
Dienstag, 24.05.16, 10.00 - 16.30 Uhr
Dienstag, 28.06.16, 10.00 - 16.30 Uhr
Dienstag, 13.09.16, 10.00 - 16.30 Uhr
Start immer im Kletterwald Wetzlar
Zu dieser Veranstaltung bitte unbedingt
über die Zentrale Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes anmelden.
Infos und Auskünfte erhalten Sie gerne auch bei uns.
[Info-Flyer zur Fortbildung für den 18.06.2015 als PDF]
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[Sportartspezifische FAQs für Lehrerfortbildung]

Kooperative Abenteuerspiele, um den Besuch im Kletterwald pädagogisch vorzubereiten
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Aktualisierung vom 09.05.2014 zum Thema Erlasslage zur Aufsicht:
"Übergangsregelung zum Besuch von Kletterhallen,
Kletterwäldern und Seilgärten"
Kletterveranstaltungen im Rahmen eines Besuchs von
Kletterhallen, Kletterwäldern und Seilgärten setzen einen
Qualifikationsnachweis der verantwortlichen Lehrkraft gemäß der
Aufsichtsverordnung vom 11.12.2013 (§20 Abs. 1 Satz 2 und §21 Abs. 3) voraus.
Wenn qualifiziertes Fachpersonal des zertifizierten Betreibers der Kletteranlage
genutzt wird, darf eine Kletterveranstaltung auch dann von Lehrkräften geleitet
werden, wenn diese aktuell bei der Buchung und Durchführung nicht über den
entsprechenden Qualifikationsnachweis verfügen. Über die besonderen Sorgfalts-
und Aufsichtsregelungen zur Durchführung der Veranstaltungen müssen sich die
Lehrkräfte informieren.
Diese Übergangsregelung ist bis zum 31.10.2015 befristet.

Teamelemente im Kletterwald ausprobieren - Sicherungstechniken in der Praxis
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Durch die neue Erlasslage mit Aufsichtserlass vom 11.12.2013
ist der Besuch dieser Qualifikation beim Besuch mit Schulklassen
in einem KletterparkPflicht für Lehrer.
Zeitumfang: insgesamt 8 Unterrichtseinheiten (UE)
6 Zeitstunden:
3 Zeitstunden in Theorie im Seminarraum
ENTWEDER: im CUBE Kletterzentrum - Sportparkstraße im Gewerbegebiet Spilburg
ODER: Bildungsstätte der Sportjugend Hessen in Wetzlar - Friedenstraße 99
3 Zeitstunden Praxis im Kletterwald Wetzlar - Am Waldessaum, 35578 Wetzlar

Mehr als nur ein Ausflug - Teambildung im Kletterwald
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Aktuelle Rechtslage zum Klettern in der Schule
„Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler“ vom 11.12.13 (ABl. 1/14, S. 2ff)
§ Das Klettern mit Ausnahme des Kletterns an Boulderwänden gehört
zu den Sportarten mit erhöhtem Gefährdungspotential. (§20 (1))
§ Klettern, ausgenommen das Klettern an Boulderwänden, erfordert immer einen
Qualifikationsnachweis (in der Regel eine Fortbildungsteilnahme). Diese Anforderung wird
auch an das Klettern bei Besuchen von Kletterhallen, Seilgärten, Hochseilgärten und
Kletterwäldern gestellt. Hier werden entsprechende Einführungskurse zur Qualifikation
angeboten beziehungsweise sind bereits angeboten worden. (§ 21 (3) und §25 (3))
Bemerkung:
§ Neu: Das Klettern an Boulderwänden erfordert keinen Qualifikationsnachweis für die
Aufsichtsperson, es müssen aber Aufsichtsanforderungen beachtet werden, deren Kompetenz im Rahmen
von einem entsprechenden Fortbildungsangebot erworben werden kann (empfohlene Fortbildung).
§ Neu: Der Besuch von Kletterhallen, Seilgärten, Hochseilgärten und
Kletterwäldern erfordert einen Qualifikationsnachweis.

NUR GEMEINSAM ist es möglich auf der Riesenleiter nach oben zu kommen
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"Kaffee und Kuchen Paket":
Kaffee und Kuchen nach dem Mittagessen, nach dem Event zum Abschluss
oder einfach für zwischendurch,
pro Person ab EUR 7.- (inkl. 19% MwSt.)
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